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E-Rechnungen empfangen und verarbeiten

Stand:

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Nach Auffassung der Finanzverwaltung genügt dafür ein E-Mail-Postfach. Andere Wege wie Kundenportale oder das Peppol-Netz sind möglich, wenn du sie mit deinen Lieferanten vereinbarst. Wichtiger als der Kanal ist ein sauberer Prozess: annehmen, lesen, prüfen, bezahlen, archivieren.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Die Empfangswege im Vergleich

WegVorteileNachteile
E-Mail-PostfachKostenlos, sofort einsatzbereit, für jeden Lieferanten nutzbarRechnungen müssen aus dem Postfach herausgeholt und abgelegt werden
LieferantenportalRechnungen gebündelt an einer StelleFür jeden Lieferanten eigener Zugang; Download nötig
PeppolStandardisiert, automatisierbar, internationalErfordert einen Peppol-Zugangspunkt eines Dienstleisters
Upload in eigenes Portal / SoftwareHoher AutomatisierungsgradSoftware und Einrichtung kosten Geld

Ausführlich zu Peppol: Peppol erklärt.

Der Eingangsprozess in fünf Schritten

  1. Annehmen: Eine zentrale Rechnungsadresse (z. B. rechnung@…) einrichten und allen Lieferanten mitteilen.
  2. Lesen: XML-Dateien mit einem Viewer lesbar machen; ZUGFeRD-PDFs lassen sich direkt öffnen.
  3. Prüfen: Formal mit dem E-Rechnungs-Prüfer, inhaltlich gegen Bestellung und Lieferung.
  4. Freigeben und bezahlen: Bankdaten sorgfältig übernehmen; bei geänderter IBAN beim Lieferanten nachfragen.
  5. Archivieren: Das Original unverändert ablegen – siehe E-Rechnung archivieren.

Hilfsmittel für kleine Betriebe

Was tun bei fehlerhaften Eingangsrechnungen?

Fehlt eine Pflichtangabe oder stimmen Beträge nicht, informierst du den Absender und bittest um eine korrigierte Rechnung. Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung wichtig. Kommt statt einer E-Rechnung nur ein PDF, obwohl der Lieferant zur E-Rechnung verpflichtet ist, sprich ihn darauf an.

Offizielle Informationen zur E-Rechnung findest du beim Bundesministerium der Finanzen.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Peppol-Adresse, um E-Rechnungen zu empfangen?

Nein. Ein E-Mail-Postfach genügt. Peppol kann aber sinnvoll sein, wenn viele Lieferanten diesen Weg nutzen.

Muss ich auch die E-Mail aufbewahren?

Die E-Mail dient meist nur dem Transport. Aufzubewahren ist die Rechnung selbst; enthält die E-Mail steuerlich relevante Zusatzinformationen, gilt das auch für sie.

Kann ich E-Rechnungen ohne Buchhaltungssoftware verarbeiten?

Ja, mit Viewer, geordneter Ablage und einer Liste der Rechnungen. Bei vielen Rechnungen lohnt sich Software.

Wie erkenne ich, ob ein PDF eine E-Rechnung ist?

Nur wenn es eingebettetes XML enthält (ZUGFeRD/Factur-X). Das zeigt dir der Viewer oder der ZUGFeRD-Extraktor.

Weitere Anleitungen