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E-Rechnungen kostenlos empfangen und lesen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Kostenlos geht das so: ein E-Mail-Postfach für Rechnungen, ein Viewer zum Lesen – zum Beispiel dieser hier oben – und eine geordnete Ablage für die Original-Dateien. Teure Software brauchst du dafür nicht.

Dateien auswählen

oder Datei hierher ziehenXML (XRechnung, UBL, CII) oder PDF (ZUGFeRD, Factur-X)

Deine Dateien verlassen nie dein Gerät – alles läuft lokal in deinem Browser.

So funktioniert’s

  1. 1

    Rechnung erhalten

    XRechnung (XML) oder ZUGFeRD-PDF, meist als E-Mail-Anhang.

  2. 2

    Im Viewer öffnen

    Datei oben hineinziehen – die Rechnung erscheint lesbar.

  3. 3

    Prüfen & bezahlen

    Leistung, Beträge und Bankverbindung kontrollieren.

  4. 4

    Original ablegen

    Die unveränderte Datei geordnet archivieren.

Was „empfangen können“ bedeutet

Du musst E-Rechnungen annehmen, lesen, prüfen und aufbewahren können. Nach Auffassung der Finanzverwaltung genügt es für den Empfang, ein E-Mail-Postfach bereitzustellen. Ein spezielles Portal oder eine Peppol-Adresse ist für den Empfang nicht vorgeschrieben – kann aber vereinbart werden.

Die kostenlose Grundausstattung

BausteinKostenlose Lösung
PostfachEigene Adresse wie rechnung@deinefirma.de, Lieferanten mitteilen
LesenE-Rechnungs-Viewer im Browser
Formal prüfenE-Rechnungs-Prüfer
LesekopieXRechnung in PDF umwandeln
ÜbersichtE-Rechnungen nach Excel exportieren

Archivieren: das Original zählt

Aufzubewahren ist die E-Rechnung in dem Format, in dem du sie erhalten hast – also das XML bzw. die vollständige ZUGFeRD-PDF. Ein Ausdruck reicht nicht. Lege die Dateien unverändert in einer festen Struktur ab, etwa Jahr/Monat/Lieferant. Mehr dazu: E-Rechnung archivieren.

Wann sich Software lohnt

Bei vielen Eingangsrechnungen sparen Buchhaltungsprogramme oder Dokumentenmanagement-Systeme Zeit, weil sie die Daten automatisch übernehmen und revisionssicher archivieren. Für Selbstständige und kleine Betriebe mit überschaubarem Rechnungsaufkommen reicht der kostenlose Weg meist aus. Den ganzen Prozess beschreibt der Ratgeber E-Rechnung empfangen und verarbeiten.

Der Viewer liest die Rechnung nur in deinem Browser. Lieferanten- und Bankdaten werden nicht übertragen.

Tipps

  • Das XML ist das rechtlich maßgebliche Original – bewahre es zusammen mit der lesbaren Darstellung auf.
  • Mit dem E-Rechnungs-Prüfer findest du fehlende Pflichtangaben.
  • Viele XML-Dateien auf einmal lesbar machen? Nutze XRechnung in PDF umwandeln.
  • Die Rechnung wird nur in deinem Browser verarbeitet, nichts wird hochgeladen.

Häufige Fragen

Darf ich eine E-Rechnung ablehnen?

Im B2B-Bereich musst du E-Rechnungen seit 2025 annehmen können. Ist eine Rechnung fehlerhaft, kannst du eine Korrektur verlangen.

Muss ich als Kleinunternehmer auch empfangen können?

Ja. Kleinunternehmer sind nur vom Ausstellen ausgenommen. Siehe E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Reicht es, die E-Mails im Postfach zu lassen?

In der Regel nicht, weil Unveränderbarkeit und geordnete Auffindbarkeit dort schwer sicherzustellen sind.