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E-Rechnung für Kleinunternehmer

Stand:

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht ausgenommen, E-Rechnungen auszustellen. Empfangen müssen aber auch sie E-Rechnungen können – seit dem 1. Januar 2025. Praktisch heißt das: ein E-Mail-Postfach, ein Viewer und eine ordentliche Ablage reichen für den Anfang.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Empfangen: Pflicht auch für Kleinunternehmer

Wenn ein Lieferant dir eine E-Rechnung schickt, musst du sie annehmen und verarbeiten können. Für den Empfang genügt es nach Auffassung der Finanzverwaltung, ein E-Mail-Postfach bereitzustellen. Zum Lesen der XML-Dateien nutzt du einen Viewer – etwa unseren kostenlosen E-Rechnungs-Viewer.

Ausstellen: keine Pflicht, aber möglich

Als Kleinunternehmer darfst du weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen schreiben. Freiwillig E-Rechnungen auszustellen kann trotzdem sinnvoll sein: Geschäftskunden, die ihre Eingangsrechnungen automatisiert verarbeiten, bevorzugen sie zunehmend. Mit dem E-Rechnungs-Generator geht das kostenlos.

Auf Rechnungen von Kleinunternehmern wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG auf die Rechnung – bei E-Rechnungen im dafür vorgesehenen Feld mit dem passenden Steuerkategorie-Code.

Archivieren nicht vergessen

Empfangene E-Rechnungen musst du im Originalformat aufbewahren – also das XML, nicht nur einen Ausdruck. Mehr dazu im Ratgeber E-Rechnung archivieren.

Checkliste für Kleinunternehmer

  1. Eine feste E-Mail-Adresse für Rechnungen einrichten und Lieferanten mitteilen.
  2. Viewer bereithalten, um XRechnung und ZUGFeRD zu lesen.
  3. Ablage für XML-Dateien anlegen (unveränderbar, gut auffindbar).
  4. Optional: eigene Rechnungen als E-Rechnung testen.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen verschicken?

Nein, Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen.

Reicht ein Ausdruck der E-Rechnung für die Ablage?

Nein, das strukturierte Original (XML) muss aufbewahrt werden.

Brauche ich eine Buchhaltungssoftware?

Nicht zwingend. Für wenige Rechnungen reichen ein Viewer und eine ordentliche digitale Ablage.

Weitere Anleitungen