E-Rechnung mit SEPA-Lastschrift
Wähle oben als Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“ (Code 59) und trage Mandatsreferenz, deine Gläubiger-Identifikationsnummer und die IBAN des Kunden ein. Der Generator setzt diese Angaben in die richtigen Felder der XRechnung bzw. ZUGFeRD-Datei und prüft, ob alles Nötige vorhanden ist.
Deine Dateien verlassen nie dein Gerät – alles läuft lokal in deinem Browser.
So funktioniert’s
- 1
Zahlungsart wählen
SEPA-Lastschrift (Code 59) statt Überweisung.
- 2
Mandat angeben
Mandatsreferenz (BT-89) aus dem unterschriebenen SEPA-Mandat.
- 3
Gläubiger & Konto
Deine Gläubiger-ID (BT-90) und die IBAN des Kunden (BT-91).
- 4
Prüfen & speichern
Pflichtangaben kontrollieren, Rechnung herunterladen.
Welche Angaben eine Lastschrift-Rechnung braucht
| Angabe | Feld | XRechnung-Regel |
|---|---|---|
| Zahlungsart SEPA-Lastschrift | BT-81 = 59 | BR-DE-1 (Zahlungsanweisungen) |
| Mandatsreferenz | BT-89 | BR-DE-25 |
| Gläubiger-Identifikationsnummer | BT-90 | BR-DE-30 |
| IBAN des belasteten Kontos | BT-91 | BR-DE-31 |
Fehlt eine dieser Angaben, lehnen Portale und Empfänger die XRechnung häufig ab. Der Generator weist dich vor dem Download darauf hin. Die IBAN wird zusätzlich auf ihre Prüfziffer kontrolliert.
Vorabankündigung (Pre-Notification)
Bei SEPA-Lastschriften musst du den Kunden vor dem Einzug über Betrag und Fälligkeitstag informieren. Viele Unternehmen nutzen dafür die Rechnung selbst. Schreib dazu einen klaren Hinweis in die Zahlungsbedingungen, z. B. „Der Betrag wird am 15.11. von Ihrem Konto DE… abgebucht.“ Die genaue Frist ergibt sich aus deinem Mandat bzw. deiner Vereinbarung mit der Bank.
Nur eine Zahlungsart pro Rechnung
Die XRechnung erlaubt pro Rechnung nur eine Gruppe von Zahlungsangaben – Überweisung, Karte oder Lastschrift (Regel BR-DE-13). Gib also bei einer Lastschrift-Rechnung keine zusätzliche Überweisungs-IBAN als zweite Zahlungsart an. Für Überweisungen auf einer sichtbaren Rechnung bietet sich stattdessen ein GiroCode an.
Tipps
- Für Rechnungen an Behörden brauchst du die Leitweg-ID des Auftraggebers als Käuferreferenz – mit dem Leitweg-ID-Prüfer kontrollierst du sie vorab.
- Kunden, Artikel und Firmendaten werden nur lokal auf deinem Gerät gespeichert.
- Bei Korrekturen und Gutschriften immer die ursprüngliche Rechnungsnummer angeben – mehr im Ratgeber Gutschrift & Rechnungskorrektur.
- Kontrolliere das Ergebnis im E-Rechnungs-Viewer und mit dem Prüfer.