Abschlagsrechnung als E-Rechnung erstellen
Wähle oben den Belegtyp „Teilrechnung“ (Code 326) für eine Abschlagsrechnung. Für die Schlussrechnung nimmst du den normalen Rechnungstyp (380), führst die Gesamtleistung auf und trägst bereits gezahlte Abschläge als „gezahlten Betrag“ ein – der offene Restbetrag wird automatisch berechnet.
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So funktioniert’s
- 1
Belegtyp wählen
Abschlag: Teilrechnung (326). Schlussrechnung: Rechnung (380).
- 2
Leistung beschreiben
Leistungsstand bzw. Zeitraum und abgerechnete Positionen eintragen.
- 3
Abschläge verrechnen
In der Schlussrechnung bereits gezahlte Beträge (BT-113) angeben.
- 4
Prüfen & senden
Summen kontrollieren lassen und als XRechnung oder ZUGFeRD speichern.
Abschlagsrechnungen fallen unter die E-Rechnungspflicht
Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen sind Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen gelten deshalb dieselben Fristen wie für jede andere Rechnung – siehe E-Rechnungspflicht.
Die passenden Typcodes
| Code | Bezeichnung | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| 326 | Teilrechnung (Partial invoice) | Abschlags- oder Teilrechnung |
| 380 | Rechnung (Commercial invoice) | Schlussrechnung und normale Rechnungen |
| 875 | Teilrechnung Bauleistung | Abschlagsrechnung im Baugewerbe |
| 876 | Teilschlussrechnung Bauleistung | Abrechnung eines abgeschlossenen Teils |
| 877 | Schlussrechnung Bauleistung | Abschließende Rechnung im Bau |
Ob du für Bauleistungen die speziellen Codes 875 bis 877 verwendest oder 326/380, hängt davon ab, was dein Auftraggeber verarbeiten kann. Öffentliche Auftraggeber geben das oft vor.
So werden Abschläge in der Schlussrechnung verrechnet
- Die Schlussrechnung enthält die gesamte Leistung mit dem vollen Entgelt und der vollen Umsatzsteuer.
- Die bereits gezahlten Abschläge stehen im Feld gezahlter Betrag (BT-113).
- Der fällige Betrag (BT-115) ergibt sich aus Bruttosumme minus gezahltem Betrag.
- In einer Bemerkung kannst du die einzelnen Abschlagsrechnungen mit Nummer und Datum auflisten.
Tipps
- Für Rechnungen an Behörden brauchst du die Leitweg-ID des Auftraggebers als Käuferreferenz – mit dem Leitweg-ID-Prüfer kontrollierst du sie vorab.
- Kunden, Artikel und Firmendaten werden nur lokal auf deinem Gerät gespeichert.
- Bei Korrekturen und Gutschriften immer die ursprüngliche Rechnungsnummer angeben – mehr im Ratgeber Gutschrift & Rechnungskorrektur.
- Kontrolliere das Ergebnis im E-Rechnungs-Viewer und mit dem Prüfer.