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Gutschrift als E-Rechnung erstellen

Wähle oben im Generator den Belegtyp „Gutschrift“ (Code 381) oder „Rechnungskorrektur“ (Code 384), gib die Nummer und das Datum der ursprünglichen Rechnung an und erfasse die gutgeschriebenen Positionen. Der Generator erzeugt daraus eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei mit korrektem Bezug.

Deine Dateien verlassen nie dein Gerät – alles läuft lokal in deinem Browser.

So funktioniert’s

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    Belegtyp wählen

    Gutschrift (381) oder Rechnungskorrektur (384).

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    Originalrechnung angeben

    Nummer und Datum der vorausgegangenen Rechnung (BT-25, BT-26).

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    Positionen erfassen

    Gutgeschriebene Mengen und Beträge; Summen werden berechnet.

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    Prüfen & herunterladen

    Pflichtangaben kontrollieren lassen und als XML oder ZUGFeRD speichern.

Achtung: „Gutschrift“ hat zwei Bedeutungen

BegriffBedeutungTypcode in der E-Rechnung
Kaufmännische Gutschrift / StornorechnungDer Verkäufer mindert oder storniert eine eigene Rechnung, z. B. wegen Retoure oder Preisnachlass.381 (Credit note)
RechnungskorrekturDer Verkäufer berichtigt eine fehlerhafte Rechnung.384 (Corrected invoice)
Umsatzsteuerliche GutschriftDer Leistungsempfänger rechnet über eine Leistung ab, die er erhalten hat (z. B. Provisionen) – auch „Selbstfakturierung“.389 (Self-billed invoice)

Im umsatzsteuerlichen Sinn ist eine Gutschrift nur die Abrechnung durch den Leistungsempfänger. Sie muss das Wort „Gutschrift“ enthalten. Eine Rechnungsminderung durch den Verkäufer solltest du deshalb besser als „Rechnungskorrektur“ oder „Stornorechnung“ bezeichnen, um Verwechslungen zu vermeiden. Ausführlich: Ratgeber Gutschrift und Rechnungskorrektur als E-Rechnung.

Bezug zur ursprünglichen Rechnung

Eine Gutschrift oder Korrektur sollte die vorausgegangene Rechnung eindeutig benennen – in der E-Rechnung über die Felder BT-25 (Nummer) und BT-26 (Datum). Die XRechnung weist mit der Regel BR-DE-26 darauf hin, wenn bei einer Korrektur dieser Verweis fehlt.

Beträge: positiv oder negativ?

Beim Typ 381 werden die Beträge in der Regel positiv angegeben – dass es sich um eine Minderung handelt, ergibt sich aus dem Belegtyp. Bei einer Stornorechnung mit Typ 380 stehen dagegen negative Beträge. Wichtig ist, dass dein Kunde den Beleg eindeutig zuordnen kann; im Zweifel sprich das Vorgehen mit ihm oder deinem Steuerbüro ab.

Der Generator unterstützt neben Gutschriften auch Abschlags- und Schlussrechnungen, Lastschrift, Anhänge sowie Kunden- und Artikellisten. Alle Daten bleiben auf deinem Gerät.

Tipps

  • Für Rechnungen an Behörden brauchst du die Leitweg-ID des Auftraggebers als Käuferreferenz – mit dem Leitweg-ID-Prüfer kontrollierst du sie vorab.
  • Kunden, Artikel und Firmendaten werden nur lokal auf deinem Gerät gespeichert.
  • Bei Korrekturen und Gutschriften immer die ursprüngliche Rechnungsnummer angeben – mehr im Ratgeber Gutschrift & Rechnungskorrektur.
  • Kontrolliere das Ergebnis im E-Rechnungs-Viewer und mit dem Prüfer.

Häufige Fragen

Muss eine Gutschrift auch als E-Rechnung kommen?

Wenn die ursprüngliche Rechnung unter die E-Rechnungspflicht fällt, gilt das grundsätzlich auch für Belege, die sie berichtigen. Kläre Sonderfälle mit deinem Steuerbüro.

Welche Rechnungstypen akzeptiert die XRechnung?

Unter anderem 380 (Rechnung), 381 (Gutschrift), 384 (Korrektur), 389 (Selbstfakturierung) und 326 (Teilrechnung).

Kann ich die Originalrechnung einfach ändern?

Nein. Eine verschickte Rechnung wird nicht überschrieben, sondern durch einen neuen Beleg korrigiert oder storniert.