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Abschlags- und Schlussrechnung als E-Rechnung

Stand:

Abschlagsrechnungen stellst du in der E-Rechnung mit dem Typcode 326 (Teilrechnung) aus, die Schlussrechnung mit 380. In der Schlussrechnung führst du die gesamte Leistung auf und verrechnest die bereits gezahlten Abschläge über das Feld gezahlter Betrag (BT-113). Für Bauleistungen gibt es eigene Codes (875, 876, 877).

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Begriffe

  • Abschlagsrechnung: Rechnung über eine Anzahlung oder einen Teil einer noch nicht abgeschlossenen Leistung.
  • Teilrechnung: Abrechnung eines abgeschlossenen, abgrenzbaren Leistungsteils.
  • Schlussrechnung: Abschließende Abrechnung der gesamten Leistung, in der vorherige Abschläge verrechnet werden.

Typcodes in der E-Rechnung

CodeBezeichnung (UNTDID 1001)Verwendung
326Partial invoiceAbschlags- oder Teilrechnung
380Commercial invoiceSchlussrechnung, normale Rechnung
875Partial construction invoiceAbschlagsrechnung Bau
876Partial final construction invoiceTeilschlussrechnung Bau
877Final construction invoiceSchlussrechnung Bau

Alle diese Codes sind in der XRechnung zugelassen. Welche Variante dein Auftraggeber erwartet, steht häufig in seinen Vertragsbedingungen oder Rechnungsvorgaben.

Die Schlussrechnung richtig aufbauen

  1. Alle erbrachten Leistungen als Positionen mit dem vollen Entgelt aufführen.
  2. Die Umsatzsteuer auf das gesamte Entgelt ausweisen.
  3. Die Summe der bereits gezahlten Abschläge (brutto) in BT-113 eintragen.
  4. Der fällige Betrag (BT-115) ergibt sich aus Bruttosumme (BT-112) minus gezahltem Betrag.
  5. Die verrechneten Abschlagsrechnungen mit Nummer und Datum benennen, z. B. in einer Bemerkung oder als Verweis auf vorausgegangene Rechnungen.

Ein Rechenbeispiel

PostenBetrag
Gesamtleistung netto10.000,00 €
Umsatzsteuer 19 %1.900,00 €
Rechnungsbetrag brutto (BT-112)11.900,00 €
Bereits gezahlt: zwei Abschläge à 3.570,00 € (BT-113)7.140,00 €
Noch zu zahlen (BT-115)4.760,00 €

Warum negative Positionen problematisch sein können

Manche Programme ziehen Abschläge als negative Positionen ab. Das ist nicht grundsätzlich verboten, kann aber die Umsatzsteuer-Aufschlüsselung verfälschen und Summenregeln der Validierung (z. B. BR-CO-10, BR-CO-15) verletzen. Der Weg über BT-113 ist in der Norm genau dafür vorgesehen.

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Anzahlungen hängt vom Einzelfall ab. Kläre Sonderfälle – etwa Bauleistungen mit Reverse Charge – mit deinem Steuerbüro. Erstellen kannst du beide Belegarten mit dem Generator; Anleitung: Abschlagsrechnung als E-Rechnung.

Häufige Fragen

Sind Abschlagsrechnungen von der E-Rechnungspflicht ausgenommen?

Nein. Sie sind Rechnungen und unterliegen denselben Regeln wie andere Rechnungen.

Muss ich die Abschläge in der Schlussrechnung einzeln aufführen?

Es ist empfehlenswert, die verrechneten Abschläge nachvollziehbar zu benennen. Für die Summenlogik zählt der gezahlte Betrag in BT-113.

Was ist, wenn der Kunde weniger gezahlt hat als angefordert?

In BT-113 gehört der tatsächlich gezahlte Betrag, damit der fällige Betrag stimmt.

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