E-Rechnung in Europa: Fristen in Deutschland, Frankreich und Belgien
Stand:
Deutschland, Frankreich und Belgien führen die E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend ein – mit unterschiedlichen Fristen, Formaten und Übertragungswegen. Stand Oktober 2026: In Belgien gilt die Pflicht seit dem 1. Januar 2026, in Frankreich hat die Reform am 1. September 2026 begonnen, in Deutschland laufen die letzten Übergangsfristen Ende 2026 bzw. Ende 2027 aus.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Die Fristen auf einen Blick
| Land | Datum | Was gilt |
|---|---|---|
| Deutschland | 1. Januar 2025 | Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. |
| Deutschland | bis 31. Dezember 2026 | Beim Ausstellen sind Papier und – mit Zustimmung – PDF noch erlaubt. |
| Deutschland | bis 31. Dezember 2027 | Unternehmen mit Vorjahresumsatz bis 800.000 € dürfen weiter sonstige Rechnungen ausstellen. |
| Deutschland | ab 1. Januar 2028 | E-Rechnung für alle inländischen B2B-Umsätze grundsätzlich Pflicht. |
| Belgien | seit 1. Januar 2026 | Strukturierte E-Rechnung zwischen belgischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen Pflicht; Standard: Peppol BIS Billing 3.0. |
| Belgien | ab 2028 (geplant) | E-Reporting an die Steuerverwaltung. |
| Frankreich | ab 1. September 2026 | Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können; große und mittelgroße Unternehmen (GE, ETI) müssen sie ausstellen. |
| Frankreich | ab 1. September 2027 | Auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen (PME, TPE/Micro) müssen ausstellen. |
| Frankreich | gleicher Zeitplan | E-Reporting (Übermittlung von Transaktions- und Zahlungsdaten). |
Deutschland
Zulässig sind Formate nach EN 16931, vor allem XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ohne die Profile MINIMUM und BASIC WL). Einen vorgeschriebenen Übertragungsweg gibt es nicht; für den Empfang genügt nach Auffassung der Finanzverwaltung ein E-Mail-Postfach. Ausnahmen gelten unter anderem für Kleinbetragsrechnungen und für Kleinunternehmer beim Ausstellen. Details: E-Rechnungspflicht.
Frankreich
E-Rechnungen werden in Frankreich über zertifizierte Plattformen ausgetauscht (plateformes agréées, früher PDP genannt). Das öffentliche Portal bietet keine kostenlose Rechnungsstellung an, sondern dient als Verzeichnis und Datendrehscheibe. Basisformate sind Factur-X, UBL und CII. Factur-X ist technisch identisch mit ZUGFeRD – deutsche Unternehmen, die ZUGFeRD erzeugen können, kennen das Format also bereits. Offizielle Informationen: economie.gouv.fr und impots.gouv.fr.
Belgien
In Belgien müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen untereinander seit dem 1. Januar 2026 strukturierte E-Rechnungen austauschen. Standard ist Peppol BIS Billing 3.0 über das Peppol-Netz; ein E-Reporting ist ab 2028 geplant. Mehr zu Peppol: Peppol erklärt. Offizielle Informationen: FÖD Finanzen.
Was das für deutsche Unternehmen bedeutet
- Für Umsätze an Kunden in Frankreich oder Belgien gelten die dortigen Regeln je nach Fall – kläre mit deinem Steuerbüro, ob und wie sie dich betreffen.
- Kunden in Belgien erwarten zunehmend Peppol-Rechnungen; die Datei erstellst du mit Peppol-Rechnung erstellen.
- Französische Kunden kennen Factur-X – eine ZUGFeRD-Rechnung ist technisch dasselbe.