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Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro

Stand:

Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung über höchstens 250 Euro brutto. Für sie gelten vereinfachte Pflichtangaben nach § 33 UStDV. Außerdem darf sie auch nach Ablauf der Übergangsfristen weiterhin als sonstige Rechnung – also auf Papier oder als PDF – ausgestellt werden. Eine E-Rechnung ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Mindestangaben nach § 33 UStDV

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (Bruttobetrag)
  • Steuersatz – oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Nicht erforderlich sind unter anderem Name und Anschrift des Kunden, die Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden, eine Rechnungsnummer und der gesonderte Ausweis von Netto und Umsatzsteuer. Typische Beispiele sind Kassenbons im Einzelhandel, Tankquittungen oder Bewirtungsbelege.

Kleinbetragsrechnung und E-Rechnungspflicht

Die E-Rechnungspflicht für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen kennt Ausnahmen. Dazu gehören Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise: Sie dürfen dauerhaft als sonstige Rechnung ausgestellt werden. Möchtest du sie trotzdem als E-Rechnung verschicken, ist das zulässig – dann müssen aber die technischen Anforderungen des Formats erfüllt sein. Alle Fristen: E-Rechnungspflicht.

Beispiel einer Kleinbetragsrechnung

AngabeBeispiel
LeistenderDruckerei Muster, Hauptstr. 1, 12345 Musterstadt
Datum01.10.2026
Leistung200 Visitenkarten, 4-farbig
Bruttobetrag59,50 €
Steuersatzenthält 19 % USt.

Worauf du achten solltest

  • Die Grenze von 250 Euro bezieht sich auf den Gesamtbetrag der Rechnung brutto, nicht auf einzelne Positionen.
  • Teile eine größere Leistung nicht künstlich in mehrere Kleinbeträge auf.
  • Für den Vorsteuerabzug errechnet der Empfänger die Steuer aus dem Bruttobetrag und dem Steuersatz.
  • Auch Kleinbetragsrechnungen müssen aufbewahrt werden.
Ein GiroCode auf der Rechnung erleichtert deinen Kunden die Zahlung. Wenn du freiwillig eine E-Rechnung schicken möchtest, geht das mit dem E-Rechnungs-Generator.

Rechtsgrundlage ist § 33 UStDV; Erläuterungen zur E-Rechnung gibt das Bundesministerium der Finanzen.

Häufige Fragen

Gilt die Grenze von 250 Euro netto oder brutto?

Brutto, also einschließlich Umsatzsteuer.

Muss ich eine Kleinbetragsrechnung ab 2028 als E-Rechnung schicken?

Nein. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.

Brauche ich eine Rechnungsnummer?

Für die Kleinbetragsrechnung schreibt § 33 UStDV keine vor. Eine Nummer hilft aber bei der Zuordnung.

Und wenn der Kunde trotzdem eine E-Rechnung möchte?

Dann kannst du sie freiwillig ausstellen. Das Format verlangt dabei mehr Angaben als die Mindestangaben.

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