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Reverse Charge in der E-Rechnung

Stand:

Schuldet bei einer Leistung der Kunde die Umsatzsteuer (§ 13b UStG, „Reverse Charge“), erhalten die betroffenen Positionen in der E-Rechnung die Steuerkategorie AE, einen Steuersatz von 0 % und einen Steuerbetrag von 0. Außerdem gehören der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Verkäufer und Käufer in die Rechnung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wann Reverse Charge greift

Typische Fälle sind sonstige Leistungen von Unternehmen aus anderen EU-Staaten an deutsche Unternehmen, bestimmte Bauleistungen, Gebäudereinigung, Lieferungen von Mobilfunkgeräten oder Metallen ab bestimmten Beträgen. Ob ein Umsatz darunter fällt, ergibt sich aus § 13b UStG – im Zweifel klärt das dein Steuerbüro. Hier geht es darum, wie du den Fall technisch richtig in der E-Rechnung abbildest.

So sieht Reverse Charge in der E-Rechnung aus

AngabeFeldWert
Steuerkategorie der PositionBT-151AE (Reverse charge)
SteuersatzBT-152 / BT-1190
Steuerbetrag der KategorieBT-1170,00
Befreiungsgrund (Text)BT-120z. B. „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
Befreiungsgrund (Code)BT-121VATEX-EU-AE
USt-IdNr. des VerkäufersBT-31Pflicht
USt-IdNr. des KäufersBT-48Pflicht

Die Validierung prüft diese Angaben mit den Regeln der Gruppe BR-AE-…: Fehlen etwa die Identifikationsnummern oder der Befreiungsgrund, gibt es Fehler. Mehr zu typischen Meldungen: XRechnung-Validierungsfehler.

Abgrenzung: innergemeinschaftliche Lieferung

Liefert ein deutsches Unternehmen Waren an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat, ist das in der Regel eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung – nicht Reverse Charge. In der E-Rechnung verwendest du dafür die Kategorie K (Intra-community supply). Auch hier sind beide USt-IdNrn. Pflicht; zusätzlich verlangt die Norm Leistungsdatum bzw. -zeitraum und das Lieferland (Regeln BR-IC-…).

FallKategorieTypischer Hinweis
Steuerschuldnerschaft des LeistungsempfängersAESteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Innergemeinschaftliche LieferungKSteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
Ausfuhr in DrittlandGSteuerfreie Ausfuhrlieferung
Steuerbefreit (z. B. § 4 UStG)EGrund der Befreiung

Häufige Fehler

  • Kategorie S mit 0 % statt AE verwendet.
  • Befreiungsgrund vergessen.
  • USt-IdNr. des Käufers fehlt oder steht im falschen Feld.
  • AE und K in derselben Rechnung verwechselt.
Im E-Rechnungs-Generator wählst du die Steuerkategorie je Position; Befreiungsgrund und Pflichtfelder werden abgefragt. Prüfen kannst du das Ergebnis mit dem E-Rechnungs-Prüfer.

Häufige Fragen

Muss bei Reverse Charge ein Steuersatz angegeben werden?

Ja, aber mit 0. Der Kunde berechnet die Steuer selbst und meldet sie in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Reicht der Code VATEX-EU-AE ohne Text?

Die Norm verlangt Befreiungsgrund als Text oder Code. Der Text „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ ist umsatzsteuerlich der übliche Hinweis.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Rechnungen an EU-Kunden?

Die deutsche Pflicht betrifft Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen. Für grenzüberschreitende Rechnungen können die Regeln des anderen Landes gelten.

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